Unser Service
| | Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens |
| | Ermittlung zustellungsfähiger Anschriften der Schuldner |
| | Einholung von Auskünften aus der Schuldnerkartei, dem Handelsregister und dem Gewerberegister |
| | Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens |
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Gegebenenfalls Überleitung in das streitige Verfahren und dessen Durchführung durch den selben kompetenten Rechtsanwalt, der die Forderung seit der ersten Geltendmachung überwacht |
| | Beitreibung der Forderungen und der entstandenen Kosten in der Zwangsvollstreckung |
| | Abschluss und Überwachung von Ratenzahlungsvereinbarungen |
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Die von uns veranlassten Mahn- und Vollstreckungsschritte werden mit
Ihnen abgestimmt. Sobald das gerichtliche Mahnverfahren in das streitige
Verfahren übergeht, bedeutet dies gleichzeitig, dass nunmehr eine Begründung
des anhängigen Anspruches notwendig wird. Spätestens an dieser Stelle
des Verfahrens sollte ein Rechtsanwalt tätig werden. Ab einer Anspruchshöhe
von über EUR 5000,00 ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes sogar gesetzlich
vorgeschrieben. Genau in dieser Verfahrensphase wird der Vorteil eines
Forderungsmanagements durch uns als Rechtsanwaltskanzlei sichtbar. Es
liegt an Ihnen, welchen Rechtsanwalt Sie mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs
betrauen. Es besteht nicht die Gefahr, dass beim Übergang in das streitige
Verfahren durch ein Inkassounternehmen fremde Rechtsanwälte mit der Durchführung
des Verfahrens betraut werden. Gerade im Bereich der Kundenpflege ist
es notwendig, Ihre Schuldner, die ja schließlich auch Ihre Geschäftspartner
sind, nicht durch einschüchternde Drohungen und Maßnahmen für die Zukunft
zu vergraulen. Den richtigen Weg zu finden, um Ihre Forderungen zu realisieren
und die geschäftlichen Kontakte dabei nicht zu belasten, setzt jedoch
die Kenntnis sowohl Ihrer Unternehmenspolitik als auch der Besonderheiten
des jeweiligen Einzelfalls voraus. |
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